Fürs Grün der Stadt.

Baumschutz & Rechtliches in Berlin

Der Schutz des Baumbestandes ist in Berlin von großer Bedeutung. Verschiedene gesetzliche Regelungen und Verordnungen dienen dem Erhalt und der Pflege der urbanen Grünflächen. Für Entscheidungsträger ist es essenziell, diese Vorschriften zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Relevante Gesetze und Verordnungen

Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO)

Die Berliner Baumschutzverordnung schützt bestimmte Baumarten ab einem definierten Stammumfang. Geschützt sind:

  • Alle Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe.
  • Die Nadelbaumart Waldkiefer ab einem Stammumfang von 80 cm.
  • Die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel ab einem Stammumfang von 80 cm.

Für Maßnahmen wie Fällungen oder starke Rückschnitte an diesen Bäumen ist eine Genehmigung erforderlich. [https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.163584.php]

Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG)

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt unter anderem Schnitt- und Fällverbote. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind Fällungen und starke Rückschnitte zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere generell untersagt. Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung. [https://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/faellverbot-schnittverbot-baumpflege-gehoelzpflege-maerz-oktober/]

Genehmigungsverfahren für Baumfällungen

Um eine Genehmigung für die Fällung eines geschützten Baumes zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Antragstellung: Ein formloser schriftlicher Antrag beim zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirks. Der Antrag sollte enthalten:
    • Angaben zur Baumart, Stammumfang und Standort.
    • Begründung der Maßnahme.
    • Lageplan oder Skizze des Baumbestandes.
  2. Prüfung durch die Behörde: Das Amt prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung. Gründe für eine Genehmigung können beispielsweise Krankheiten des Baumes oder Gefährdungen der Verkehrssicherheit sein.
  3. Auflagen: Bei Genehmigung können Auflagen wie Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen festgelegt werden. [https://service.berlin.de/dienstleistung/330487/]

Ausnahmen und besondere Regelungen

Einige Baumarten und Situationen sind von den Regelungen ausgenommen:

  • Obstbäume: Die meisten Obstbäume, außer Walnuss und Türkische Baumhasel, sind nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt.
  • Gefahr im Verzug: Bei akut gefährlichen Bäumen, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, kann eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung erfolgen. Eine nachträgliche Meldung an die Behörde ist jedoch erforderlich. [https://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/fragen_baumfaellung_berlin_brandenburg/]

Konsequenzen bei Verstößen

Unrechtmäßige Fällungen oder Verstöße gegen die Baumschutzverordnung können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Diese können bis in den fünfstelligen Bereich reichen. Zudem können Ersatzpflanzungen oder andere Ausgleichsmaßnahmen angeordnet werden. [https://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/fragen_baumfaellung_berlin_brandenburg/]

Unsere Unterstützung im Bereich Baumschutz

Die GPS D. Sturm GmbH bietet umfassende Unterstützung in allen Fragen des Baumschutzes und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung: Individuelle Beratung zu Baumschutzvorschriften und Genehmigungsverfahren.
  • Antragstellung: Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen.
  • Baumpflege: Fachgerechte Durchführung von Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

Unsere Expertise gewährleistet, dass alle Maßnahmen rechtskonform und fachgerecht durchgeführt werden. Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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